Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
Diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung („Vereinbarung”) regelt die Nutzung der Software AutoVPN („Software”) zwischen Ihnen („Lizenznehmer”) und
Aaron Alexander Gladun, Sandstein Pixel, Grundstraße 4e, 01847 Lohmen, Deutschland („Anbieter”)
Mit der Installation oder Nutzung der Software stimmen Sie dieser Vereinbarung zu. Bitte beachten Sie insbesondere Ziffer 4 (Nutzung auf einem Gerät) und Ziffer 5 (regelmäßige Online-Prüfung der Lizenz) — beides wirkt sich unmittelbar darauf aus, wie Sie die Software einsetzen können.
1. Gegenstand
AutoVPN ist eine macOS-Anwendung, die eine WireGuard-VPN-Verbindung automatisch anhand vertrauenswürdiger und nicht vertrauenswürdiger Netzwerke herstellt und wieder trennt.
Die Software ist ausschließlich ein Client. Der Lizenznehmer bringt seine eigene WireGuard-Konfiguration und seinen eigenen VPN-Server mit. Der Anbieter betreibt keinen VPN-Server, stellt keine VPN-Infrastruktur bereit und leitet keinen Datenverkehr des Lizenznehmers. Ohne eine funktionsfähige eigene WireGuard-Konfiguration ist die Software nicht nutzbar.
2. Systemvoraussetzungen
Die Software setzt einen Mac mit macOS 15 (Sequoia) oder neuer voraus. Sie installiert eine System-Erweiterung (System Extension), deren Freigabe in den Systemeinstellungen von macOS erforderlich ist. Der Anbieter schuldet keine Lauffähigkeit auf älteren Systemversionen.
3. Testphase
Die Software kann 14 Tage lang kostenlos und mit vollem Funktionsumfang getestet werden. Eine Registrierung oder Angabe personenbezogener Daten ist dafür nicht erforderlich, und es findet in der Testphase keine Verbindung zum Aktivierungsdienst des Anbieters statt.
Nach Ablauf der Testphase ist für die weitere Nutzung der VPN-Funktion die Aktivierung einer gültigen Lizenz erforderlich; ohne Lizenz wird der Verbindungsaufbau gesperrt. Die Testphase ist pro Gerät einmalig.
4. Lizenzgewährung — Nutzung auf einem Gerät
Mit vollständiger Zahlung erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbefristetes Recht, die erworbene Hauptversion der Software (Version 1.x) für eigene Zwecke zu installieren und zu nutzen.
Die Lizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung auf einem (1) Mac. Der Lizenznehmer kann die Lizenz jederzeit auf einen anderen Mac übertragen, indem er die Aktivierung in der Software freigibt und sie anschließend auf dem neuen Gerät aktiviert. Eine gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten ist von dieser Lizenz nicht gedeckt.
Zukünftige Hauptversionen (z. B. 2.0) können kostenpflichtig sein und sind von dieser Lizenz nicht umfasst.
5. Lizenzschlüssel und Aktivierung
Lizenzschlüssel. Der Lizenzschlüssel ist personengebunden und vertraulich zu behandeln. Er enthält Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.
Aktivierung. Zur Durchsetzung der Ein-Geräte-Nutzung nach Ziffer 4 aktiviert die Software die Lizenz einmalig bei einem Aktivierungsdienst des Anbieters. Dabei werden der Lizenzschlüssel, eine pseudonyme Gerätekennung und die App-Version übermittelt. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
Laufende Prüfung. Nach der Aktivierung prüft die Software ihre Berechtigung offline anhand einer signierten Bestätigung mit 14 Tagen Gültigkeit. Eine Online-Verbindung wird nur benötigt, um diese Bestätigung vor Ablauf zu erneuern — in der Praxis etwa einmal wöchentlich. Ist das Gerät zu diesem Zeitpunkt offline, gilt eine Kulanzfrist; die Software sperrt sich nicht unmittelbar. Eine dauerhafte Internetverbindung ist für den Betrieb nicht erforderlich, eine gelegentliche jedoch schon.
Sperrung. Der Anbieter kann einen Lizenzschlüssel sperren, wenn die Zahlung rückgängig gemacht oder erstattet wurde, wenn der Schlüssel unbefugt weitergegeben oder veröffentlicht wurde, oder auf Wunsch des Lizenznehmers (etwa bei Verlust). Eine gesperrte Lizenz führt nach Ablauf der Kulanzfrist dazu, dass die VPN-Funktion nicht mehr startet.
6. Einschränkungen
Der Lizenznehmer wird die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit dies nicht durch zwingendes Recht — insbesondere §§ 69d, 69e UrhG — erlaubt ist. Die Lizenzprüfung und die Aktivierung nach Ziffer 5 dürfen nicht umgangen, verändert oder außer Kraft gesetzt werden.
7. Kauf, Zahlung, Rechnung und Widerruf
Der Verkauf erfolgt über Stripe als Merchant of Record. Stripe ist damit Ihr Vertragspartner für den Kaufvertrag, wickelt die Zahlung ab, stellt die Rechnung aus und führt die Umsatzsteuer ab. Ergänzend gelten die Bedingungen von Stripe.
Widerrufsrecht. Verbrauchern steht bei Verträgen über digitale Inhalte grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses erlischt vorzeitig, wenn Sie ausdrücklich zustimmen, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigen, dass Sie damit Ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB). Die entsprechende Belehrung und die Abwicklung eines Widerrufs erfolgen durch Stripe im Kaufprozess.
Unabhängig davon empfiehlt der Anbieter, die kostenlose 14-tägige Testphase (Ziffer 3) vor dem Kauf zu nutzen, um die Software in der eigenen Umgebung zu prüfen.
8. Updates
Die Software enthält eine Update-Funktion, die standardmäßig einmal täglich prüft, ob eine neue Version vorliegt. Updates innerhalb der erworbenen Hauptversion — insbesondere Fehlerbehebungen und Sicherheitsaktualisierungen — sind von der Lizenz umfasst und für den Lizenznehmer kostenlos. Die automatische Prüfung kann in den Einstellungen der Software abgeschaltet werden.
Gegenüber Verbrauchern bleibt die gesetzliche Aktualisierungspflicht für digitale Produkte (§§ 327f, 327u BGB) unberührt.
9. Komponenten Dritter und Marken
Die Software enthält quelloffene Komponenten Dritter — insbesondere WireGuard und zugehörige Go-Bibliotheken —, die ihren jeweiligen Lizenzbedingungen unterliegen. Die vollständigen Lizenztexte sind in der Software unter „Rechtliches & Open-Source-Lizenzen” einsehbar.
„WireGuard” ist eine eingetragene Marke von Jason A. Donenfeld. AutoVPN ist ein eigenständiges Produkt, steht in keiner Verbindung zu WireGuard LLC oder Jason A. Donenfeld und wird von diesen weder unterstützt noch gesponsert.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte; gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software mit jeder beliebigen WireGuard-Konfiguration, jedem VPN-Server oder jeder Netzwerkumgebung unterbrechungsfrei zusammenarbeitet. Die Software ist kein Ersatz für eine umfassende Sicherheitsarchitektur und gewährleistet keine Anonymität im Internet.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Lizenznehmer ist für die Richtigkeit und Sicherheit seiner eigenen VPN-Konfiguration sowie für den von ihm genutzten VPN-Server selbst verantwortlich.
12. Laufzeit und Beendigung
Die Lizenz gilt zeitlich unbefristet. Bei erheblichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Verstößen gegen wesentliche Bestimmungen dieser Vereinbarung — insbesondere gegen Ziffer 4, 5 oder 6 — kann der Anbieter die Nutzungsrechte widerrufen und den Lizenzschlüssel sperren. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Lizenznehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Diese Vereinbarung liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Maßgeblich ist die Fassung in der Sprache, in der Ihnen die Software angeboten wurde und in der Sie den Vertrag geschlossen haben.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 24. August 2026